EU-Vertrag: Todesstrafe erlaubt
Geschrieben von: Frantic   

Was ist der EU Vertrag ?

Die EU-Verfassung scheiterte im Jahr 2005 durch eine Volksabstimmung in Frankreich und den Niederlanden. Der EU-Vertrag, eigentlich (EU-)Reformvertrag oder Vertrag von Lissabon genannt, ist zu 95% die gescheiterte EU-Verfassung, die jetzt gegen die Ergebnisse der jeweiligen Volksabstimmungen durchgesetzt werden soll. Diesmal war nur in Irland eine Volksabstimmung geplant, im Reste Europas wird die Bevölkerung nicht gefragt. Als Irland bei der ersten Abstimmung mit NEIN gestimmt hat, gab es am 2.10.09 eine zweite Abstimmung, wo er dann ratifiziert wurde. Ein ganz klares antidemokratisches Verhalten.

Es wird auch versucht, eine öffentliche Diskussion zu vermeiden und den Vertrag in aller Stille zu ratifizieren.Der Vertrag von Lissabon ist unlesbar, da es sich nur um Ergänzungen zu anderen Verträgen handelt und eine zusammengefügte Fassung gab es bis zum 16. April nicht und eine gedruckte deutsche Version für jeden soll es erst nach den Abstimmungen im Bundestag und Bundesrat geben. Das Gesamtwerk heißt KONSOLIDIERTE FASSUNGEN DES VERTRAGS ÜBER DIE EUROPÄISCHE UNION UND DES VERTRAGS ÜBER DIE ARBEITSWEISE DER EUROPÄISCHEN UNION und besteht aus zwei Verträgen mit 452 Seiten, einschließlich Protokollen und Erklärungen.

Wann soll der EU-Vertrag kommen?

Der Bundestag stimmte am 24.04.2008 mit einer Mehrheit von 515 Abgeordneten für den Vertrag von Lissabon, 58 Parlamentarier votierten dagegen, es gab eine Enthaltung. Die Entscheidung des Bundesrats für den Vertrag von Lissabon fiel am 23.05.2008. Köhler hat ihn nun auch unterschrieben.

Urspünglich sollte der Vertrag  am 1. Januar 2009 inkrafttreten.

Mittlerweile haben 26/27 Staaten dem Vertrag zugestimmt. Eine Schande

Lest dazu auch unsere Blogartikel

 

Was ist so schlecht an einem Vertrag,

der mehr Demokratie verspricht ?

 

1) DIE TODESSTRAFE

Zwar heißt es in der EU-Verfassung in Titel I, Artikel 2 (2):


Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden.


In den Erläuterungen zu diesem Artikel, sozusagen versteckt im Kleingedruckten,
schimmert dann auf Seite 434 aber durch, wie das zu verstehen ist.

In den Erläuterungen finden sich unter Punkt 3 die Ausnahmen von der Regel:

3. Die Bestimmungen des Artikels 2 der Charta (2) entsprechen den Bestimmungen der genannten Artikel der EMRK und des Zusatzprotokolls. Sie haben nach Artikel 52 Absatz 3 der Charta (3) die gleiche Bedeutung und Tragweite.
So müssen die in der EMRK enthaltenen “Negativdefinitionen” auch als Teil der Charta betrachtet werden:


3a) Artikel 2 Absatz 2 EMRK:

“Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um

a) jemanden gegen rechtswidrige Gewalt zu verteidigen;

b) jemanden rechtmäßig festzunehmen oder jemanden, dem die Freiheit rechtmäßig entzogen ist, an der Flucht zu hindern;

c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen".

3b)
Artikel 2 des Protokolls Nr. 6 zur EMRK:

"Ein Staat kann in seinem Recht die Todesstrafe für Taten vorsehen, die in Kriegszeiten oder bei
unmittelbarer Kriegsgefahr begangen werden; diese Strafe darf nur in den Fällen, die im Recht vorgesehen sind und in Übereinstimmung mit dessen Bestimmungen angewendet werden ..."

Konkret heisst das: Jeder der an der Flucht gehindert werden soll darf erschossen werden. In Kriegszeiten dürfen Taten mit Todesstrafe versehen werden. Gewaltsame Demonstrationen dürfen mit Waffengewalt beendet werden. Da es keine Definition von Gewalt gibt, ist der Begriff Auslegungssache, was heisst: Das Gesetz entscheidet, ob ein Mann der mit nem Stein wirft schon erschossen werden darf, oder ob nur Leute mit Schusswaffen erschossen werden dürfen.

Was hat nun Vorrang, das deutsche Grundgesetz, Gesetze der einzelnen Länder oder der neue EU-Vertrag?

Der Vertrag hat Vorrang vor dem Recht der Mitgliedsstaaten, ähnlich wie Bundesrecht vor Landesrecht steht. Damit kann man sagen: Lebewohl liebes GG (Grundgesetz).

 

2) Verbot der Sklaverei und der Zwangsarbeit

(1) Niemand darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden.
(2) Niemand darf gezwungen werden, Zwangs- oder Pflichtarbeit zu verrichten.
(3) Menschenhandel ist verboten.


Erläuterung
1. Das Recht nach Artikel 5 (1) Absätze 1 und 2 entspricht dem gleich lautenden Artikel 4 Absätze 1 und 2 EMRK.
Nach Artikel 52 Absatz 3 der Charta (2) hat dieses Recht also die gleiche Bedeutung und Tragweite wie Artikel 4 EMRK. Daraus folgt:

* Eine legitime Einschränkung des Rechts nach Absatz 1 kann es nicht geben.
* In Absatz 2 müssen in Bezug auf die Begriffe „Zwangs- oder Pflichtarbeit“ die „negativen“ Definitionen nach Artikel 4 Absatz 3 EMRK berücksichtigt werden:
„Nicht als Zwangs- oder Pflichtarbeit im Sinne dieses Artikels gilt

a) eine Arbeit, die üblicherweise von einer Person verlangt wird, der unter den Voraussetzungen des Artikels 5 die Freiheit entzogen oder die bedingt entlassen worden ist;

b) eine Dienstleistung militärischer Art oder eine Dienstleistung, die an die Stelle des im Rahmen der
Wehrpflicht zu leistenden Dienstes tritt, in Ländern, wo die Dienstverweigerung aus Gewissensgründen
anerkannt ist;

c) eine Dienstleistung, die verlangt wird, wenn Notstände oder Katastrophen das Leben oder das Wohl der Gemeinschaft bedrohen;

d) eine Arbeit oder Dienstleistung, die zu den üblichen Bürgerpflichten gehört.“

In A, C und  D kann wohl Alles reininterpretiert werden. Gefangene könnten zu Zwangsarbeiten missbraucht werden, aber ebenso auch jeder andere, wenn es Gefahr für das Wohl der Gemeinschaft gibt, was Krieg nicht ausschliesst. Dazu können Bürgerpflichten eingeführt werden, womit sicherlich nicht "den Hausflur putzen" gemeint ist.

Das kommt mit dem Vertrag

EU-Recht steht über dem Grundgesetz
Solidaritätsklausel
Gemeinsame "Sicherheitspolitik"
Europäischer Bundesstaat
Neoliberalismus pur
Militarisierung
Überwachungsstaat
Entdemokratisierung
Vereinfachtes Änderungsverfahren
Europäische Armee

Wir waren dagegen demonstrieren. Am 05.09.09 traf sich das sW Team mit 800 anderen Demonstranten in Berlin zum protestieren gegen den EU-Vertrag. Hier der Artikel von uns, und hier Freemans Artikel.