| EU-Vertrag: Todesstrafe erlaubt |
| Geschrieben von: Frantic |
Was ist der EU Vertrag ?Die EU-Verfassung scheiterte im Jahr 2005 durch eine Volksabstimmung in Frankreich und den Niederlanden. Der EU-Vertrag, eigentlich (EU-)Reformvertrag oder Vertrag von Lissabon genannt, ist zu 95% die gescheiterte EU-Verfassung, die jetzt gegen die Ergebnisse der jeweiligen Volksabstimmungen durchgesetzt werden soll. Diesmal war nur in Irland eine Volksabstimmung geplant, im Reste Europas wird die Bevölkerung nicht gefragt. Als Irland bei der ersten Abstimmung mit NEIN gestimmt hat, gab es am 2.10.09 eine zweite Abstimmung, wo er dann ratifiziert wurde. Ein ganz klares antidemokratisches Verhalten. Es wird auch versucht, eine öffentliche Diskussion zu vermeiden und den Vertrag in aller Stille zu ratifizieren.Der Vertrag von Lissabon ist unlesbar, da es sich nur um Ergänzungen zu anderen Verträgen handelt und eine zusammengefügte Fassung gab es bis zum 16. April nicht und eine gedruckte deutsche Version für jeden soll es erst nach den Abstimmungen im Bundestag und Bundesrat geben. Das Gesamtwerk heißt KONSOLIDIERTE FASSUNGEN DES VERTRAGS ÜBER DIE EUROPÄISCHE UNION UND DES VERTRAGS ÜBER DIE ARBEITSWEISE DER EUROPÄISCHEN UNION und besteht aus zwei Verträgen mit 452 Seiten, einschließlich Protokollen und Erklärungen. Wann soll der EU-Vertrag kommen?Der Bundestag stimmte am 24.04.2008 mit einer Mehrheit von 515 Abgeordneten für den Vertrag von Lissabon, 58 Parlamentarier votierten dagegen, es gab eine Enthaltung. Die Entscheidung des Bundesrats für den Vertrag von Lissabon fiel am 23.05.2008. Köhler hat ihn nun auch unterschrieben.
Urspünglich sollte der Vertrag am 1. Januar 2009 inkrafttreten. Mittlerweile haben 26/27 Staaten dem Vertrag zugestimmt. Eine Schande Lest dazu auch unsere Blogartikel
Was ist so schlecht an einem Vertrag,der mehr Demokratie verspricht ?
1) DIE TODESSTRAFEZwar heißt es in der EU-Verfassung in Titel I, Artikel 2 (2):
In den Erläuterungen finden sich unter Punkt 3 die Ausnahmen von der Regel: Konkret heisst das: Jeder der an der Flucht gehindert werden soll darf erschossen werden. In Kriegszeiten dürfen Taten mit Todesstrafe versehen werden. Gewaltsame Demonstrationen dürfen mit Waffengewalt beendet werden. Da es keine Definition von Gewalt gibt, ist der Begriff Auslegungssache, was heisst: Das Gesetz entscheidet, ob ein Mann der mit nem Stein wirft schon erschossen werden darf, oder ob nur Leute mit Schusswaffen erschossen werden dürfen. Was hat nun Vorrang, das deutsche Grundgesetz, Gesetze der einzelnen Länder oder der neue EU-Vertrag? Der Vertrag hat Vorrang vor dem Recht der Mitgliedsstaaten, ähnlich wie Bundesrecht vor Landesrecht steht. Damit kann man sagen: Lebewohl liebes GG (Grundgesetz).
2) Verbot der Sklaverei und der Zwangsarbeit(1) Niemand darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden. In A, C und D kann wohl Alles reininterpretiert werden. Gefangene könnten zu Zwangsarbeiten missbraucht werden, aber ebenso auch jeder andere, wenn es Gefahr für das Wohl der Gemeinschaft gibt, was Krieg nicht ausschliesst. Dazu können Bürgerpflichten eingeführt werden, womit sicherlich nicht "den Hausflur putzen" gemeint ist. Das kommt mit dem VertragEU-Recht steht über dem Grundgesetz
Solidaritätsklausel
Gemeinsame "Sicherheitspolitik" Europäischer Bundesstaat Neoliberalismus pur Militarisierung Überwachungsstaat Entdemokratisierung Vereinfachtes Änderungsverfahren Europäische Armee
Wir waren dagegen demonstrieren. Am 05.09.09 traf sich das sW Team mit 800 anderen Demonstranten in Berlin zum protestieren gegen den EU-Vertrag. Hier der Artikel von uns, und hier Freemans Artikel. HIER GIBT ES DEN KOMPLETTEN VERTRAG/ DIE KOMPLETTE VERFASSUNG ZUM NACHLESEN IM PDF FORMAT
http://www.eu-vertrag-stoppen.de
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